Unsere Ladenöffnungszeiten 
Mo.:17:00 - 18:30 Uhr
Di. - Fr.:09:00 - 12:00 Uhr
14:30 - 18:30 Uhr
Sa.:09:00 - 13:00 Uhr
 
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Staatlich anerkannte Lehrgänge für Wiederlader-, Vorderlader- und Böllerschützen

Wir führen nach Erreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl mehrmals jährlich staatlich anerkannte Grundlehrgänge für die Erlaubnis nach § 27 Sprenggesetz durch.

Diese Lehrgänge finden als Tages- bzw. 1 1/2-Tages-Lehrgänge statt, wobei die Wiederlader-Lehrgänge 1 1/2-tägig und die Schwarzpulver- und Böller-Lehrgänge 1-tägig abgehalten werden.

Bei Beteiligung von mindestens 20 Teilnehmern können die Lehrgänge nach Absprache auch in Ihrem Vereinsheim durchgeführt werden.

Unsere Lehrgangsleiter haben langjährige Erfahrung in allen 3 Fachbereichen und bieten neben einer hervorragenden Unterrichtung und Vorbereitung auf die Prüfung auch umfangreiche Übermittlung von vielen Tips und Tricks für die spätere Praxis.

Sie können sich für einen der Lehrgangstermine sofort anmelden und erhalten umgehend Ihre Anmeldeunterlagen. Nach Eingang Ihrer Zahlung senden wir Ihnen die vorbereitenden fachlichen Unterlagen automatisch zu. Falls Sie an dem gebuchten Termin verhindert sind können Sie sich bis 14 Tage vor dem Lehrgang für den nächsten Termin vormerken lassen.

Unsere Lehrgänge 2005:

Böller-Lehrgänge:Freitags von 14.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr
Samstags von 8.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
21. - 22.10.05 in Bad Waldsee
02. - 03.12.05 in Lichtenstein-Unterhausen

Schwarzpulver-Lehrgänge:Freitags von 14.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr
Samstag von 8.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
21. - 22.10.05 in Bad Waldsee
02. - 03.12.05 in Lichtenstein-Unterhausen

Wiederlader-Lehrgänge:Freitags von 14.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr
Samstags von 10.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
21. - 22.10.05 in Bad Waldsee
02. - 03.12.05 in Lichtenstein-Unterhausen

Lehrgangskosten:¤ 80,00 bei Belegung eines Lehrgangs
¤ 150,00 bei Belegung von 2 Lehrgängen
¤ 200,00 bei Belegung aller 3 Lehrgänge
Zur Beachtung:Für die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Dezernat für das Sprengstoffwesen Ihrer zuständigen Ortsbehörde oder bei Ihrem Landratsamt.
Weitere Informationen:direkt vom Lehrgangsträger:
Stopper Schießsportausrüstungen
Hauptstr. 87 · D-72461 Albstadt-Onstmettingen
Tel.: 0 74 32 - 9 00 90 und Fax: 0 74 32 - 9 00 91
Email: info@stopper.de
oder von unserem Lehrgangsleiter:
Herbert Schwille
Baumgartenstr. 7 · D-72805 Lichtenstein-Unterhausen
Telefon und Fax: 0 71 29 - 46 77


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