Wir führen nach Erreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl mehrmals jährlich staatlich anerkannte Grundlehrgänge für die Erlaubnis nach §27 Sprenggesetz durch.
Die Beteiligung von mindestens 20 Teilnehmer können die Lehrgänge nach Absprache auch in Ihrem Vereinsheim durchgeführt werden.
Unsere Lehrgangsleiter haben langjährige Erfahrung in allen 3 Fachbereichen und bieten neben einer hervorragenden Unterrichtung und Vorbereitung auf die Prüfung auch umfangreiche Übermittlung von vielen Tipps und Tricks für die spätere Praxis.
Sie können sich für einen der Lehrgangstermine sofort anmelden (hier geht es zum Anmeldeformular) und erhalten umgehend nach Zahlungseingang Ihre Anmeldeunterlagen. Nach Eingang Ihrer Zahlung senden wir Ihnen die vorbereitenden fachlichen Unterlagen automatisch zu. Falls Sie an dem gebuchten Termin verhindert sind können Sie sich bis 14 Tage vor dem Lehrgang für den nächsten Termin vormerken lassen. Danach eingehende Stornos müssen wir leider mit einer Stornogebühr von 15,-€ berechnen. Die Kosten für die Lehrgangsunterlagen sind je 8,- € pro Mappe die rechtlichen Unterlagen liegen bei 6,-€, diese sind in der Gebühr für den Lehrgang enthalten.
Wiederlader: Sonntag 13:00-20:00 Uhr und Montag 10:00-18:00 Uhr
Vorderlader, Böller: Samstag 09:00-18:00 Uhr und Montag 10.00-18:00 Uhr
190,-€ bei Belegung von 2 Lehrgängen
245,-€ bei Belegung aller 3 Lehrgänge
Zur Beachtung: Für die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung unbedingt erforderlich.
Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Amt für das Sprengstoffwesen Ihrer zuständigen Ortsbehörde oder bei Ihrem Landratsamt.