Wir bitten Sie um Verständnis für teilweise längere Lieferzeiten und unplanbare Preissteigerungen bei der Beschaffung.

Rechtliche Vorabinformationen

Erwerb von Waffen, Munition, Pulver

Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z. B. Jagdschein im Original oder auch als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte, Munitions-Erwerbschein oder Sondergenehmigung, jeweils im Original.

Erwerbscheinfreie Artikel, z.B. Salutwaffen, Luftdruckwaffen bis zu 7,5 Joule, einläufige Schwarzpulver-Einzellader, Säbel, Bajonette usw. liefern wir nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder auch gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstoff-Erlaubnisscheines nach §27 SprengG in unserem Ladengeschäft erworben werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf das Waffengesetz.

Lieferungen ins Ausland:

Der Kaufvertrag wird erst gültig mit Erhalt unserer speziellen Auftragsbestätigung für Auslandskunden, in welcher die Versandkosten explizit ausgewiesen sind. Die Auslieferung der gekauften Ware erfolgt erst nach Leistung durch Vorauskasse, Nachnahme oder Kreditkauf durch den Kunden.

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